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Autor Thema: Hafterlass einstiger RAF-Mitglieder  (Gelesen 2724 mal)
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Anaxandra
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« am: 17. Februar 2007, 22:42:05 »

Das oberlandesgericht stuttgart hat die ex-RAF-terroristin Brigitte Mohnhaupt auf bewährung entlassen. bei ihrem terror-gefährten Christian Klar und bei der in berlin inhaftierten Eva Haule erwägt der Bundespräsident eine Begnadigung. In den Medien wird dieses thema immer wieder aufgegriffen und menschlich und auch politisch steht  sehr viel hinter diesen entscheidungen.
So könnte die freilassung nach Ansicht des Historikers Gerd Koenen der RAF ihre besondere Bedeutung nehmen: "Ich halte die Freilassung für eine weise Entscheidung, weil sie das Phantom einer Sonderjustiz für politische Gefangene vertreibt", sagte der Frankfurter Historiker der dpa.

die gesamte spitze der cdu allerdings spricht sich bislang strikt und vehement gegen die freilassung der ehemaligen raf-mitglieder aus. „eine freilassung der beiden wegen mordes seit mehr als 20 jahren inhaftierten früheren mitglieder der linksextremen gruppe wäre ein schlag ins gesicht ihrer opfer und deren angehörigen“, so (noch-)csu-generalsekretär markus söder kürzlich in münchen.
"Wer eine Freilassung beantrage, müsse zur vollständigen Aufklärung des RAF-Terrors also zur Klärung noch offener Fragen beitragen. ich kann nicht verstehen, dass die RAF-täter vorzeitig frei kommen, wenn gleichzeitig die hinterbliebenen von Hanns-Martin Schleyer und Siegfried Buback immer noch nicht wissen, wer von den terroristen ihren ehemann und vater umgebracht hat“, sagte bayerns ministerpräsident zu WELT.de.

die meinungen sind stark geteilt.
man kann sich fragen wer der cu das recht gibt, die einstigen raf-terrosisten anders behandeln zu wollen als „gewöhnliche“ schwerkriminelle. warum für die raf-mitglieder andere gesetze gelten als für mörder, die ihre taten nicht aus einer politischen motivation heraus begehen? ob nicht auch die mörder von funktionären einen fairen anspruch darauf haben, dass ihr fall vor dem oberlandesgericht ohne schaum vor dem mund geprüft wird und das kapitel der bundesdeutschen geschichte, an dem die RAF blutig mitgeschrieben hat, nicht schon längst zwar nicht vergessen, doch nun allemale abgeschlossen sein sollte, und ob unser bundespräsident nun nicht charakter beweisen und ein klares zeichen setzen sollte gegen das, was den staat mehr bedroht, als terror es je könnte: rachelust, falsche stärke und angst.

es geht aber natürlich auch andersherum, da bleiben dann die fragen, wieviel man den angehörigen der opfer schuldig ist, inwiefern es auch zur aufarbeitung der täter gehört ihre mit- oder sogar haupttäter zu nennen, inwieweit sie reue zeigen oder zeigen sollten und weshalb die mehrheit der bundesbürger gegen eine begnadigung ist.

Was meint ihr, ist eine begnadigung gerechtfertigt? wenn nein, warum nicht und wenn ja, unter welchen bedingungen?
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matondo
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« Antwort #1 am: 18. Februar 2007, 12:42:07 »

hm...schweres thema. ich persönlich habe keine meinung dazu. ich halte mich für zu jung mir eine zu bilden,weil ich den terror damals nicht mitbekommen habe. ich finde, um sich eine meinung bilden zu können, muss man darüber mehr wissen als zur zeit in den medien berichtet wird & mehr zu dem thema erlebt haben als in den geschichtsbüchern steht.

so von der rechtspolitischen seite her begrüße ich die freilassung,weil es zeigt,dass für raf-terroristen nichts anderes gilt als für den totschläger um die ecke. jeder täter hat,so fern er keine gefahr für die gesellschaft darstellt, ein recht auf resozialisierung.
eine begnadigung finde ich,würde aber zu weit reichen. die täter sollten wenigstens die mindesthaftstrafe verbüßen.
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der dave
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« Antwort #2 am: 18. Februar 2007, 21:03:47 »

tja...raf-terroristen sind eben ganz normale strafgefangene. eine andersbehandlung ist nicht zu rechtfertigen. das rechtsstaatsprinzip verlang gerade diesen umgang, und wenn man für terroristen/ex-terroristen andere maßstäbe anlegen würde, käme das einer aushöhlung des rechtsstaatsprinzips gleich
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towmac
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« Antwort #3 am: 19. Februar 2007, 00:57:45 »

Würde mich Matondo anschließen, weiss ansich auch zuwenig darüber. Es ist einfach vor meiner Zeit.

Aber grundsätzlich denke ich, sollte eine Begnadigung nur in Frage kommen, wenn besagte Täter ihre Taten bereuen. Reue ist die Voraussetzung für eine Resozialisierung.

Es wäre eine Tragödie, wenn ein begnadigter Verurteilter wieder jemanden ermordet, was bedauerlicherweise schon desöfteren passiert ist.
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« Antwort #4 am: 21. Februar 2007, 12:56:56 »

Die Rote Armee Fraktion gibt es nicht mehr. Auch ohne Reue ist es eigentlich ausgeschlossen, dass die Freigelassenen sich neu formieren. Es gibt heute ja auch garkeinen gesellschaftlichen Antrieb mehr dazu. (Das heißt nicht, dass eine Strafe nicht evtl weiter angemessen wäre.)

Ich finde es schwach, dass die CDU weiter gegen die RAF argumentiert und die ex-Terroristen hinter Gittern halten will. Das wirkt auf mich so, als würde auf ideeller Ebene ein alter Kampf weitergeführt, der eigentlich nicht mehr existieren dürfte.
Überhaupt sollte man diese Frage juristisch angehen und nicht politisch.
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Anaxandra
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« Antwort #5 am: 22. Februar 2007, 22:56:54 »

wir haben wohl alle noch nicht gelebt als sich die rote armee fraktion gebildet und auch zugeschlagen hat, aber vielleicht können wir es ja gerade deshalb mit dem nötigen "abstand" beobachten. vielleicht können wir genau deshalb mit einer gewissen entfernung auf die sache sehen ohne emotional so stark gebunden zu sein wie vielleicht generationen vor uns.
als ich mit meinen großeltern einmal auf dieses thema kam, da konnte ich ihren hass auf meinhof etc. richtig spüren, das hat mich natürlich geschockt, aber dann ist mir klar geworden, wie sehr die berichtserstattung der medien von gerade damals in ihren köpfen sein muss und wie schrecklich all diese anschläge für sie gewesen sein mussten. die bader-meinhof-bande wurde damals schließlich so gehasst und bekriegt wie heute al-quaida.
als ich mit ein wenig jüngeren leuten so um die 55, 60 (das müssten dann ja so 68-er sein, oder?) da haben die ziemlich viel verständnis gezeigt mit diesen menschen. sie haben mir erklärt, dass das anfangs einfach leute mit visionen waren, weltveränderer, das ganze ist ihnen dann nur leider zu langsam gegangen und sie wussten sich nicht anders zu helfen. ich möchte damit keinesfalls(und sie übrigens auch nicht) sagen, dass ich ihre mittel legitimiere, ich finde nur, dass man das ganze auch einmal aus einem anderen blickwinkel betrachten sollte.
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« Antwort #6 am: 24. Februar 2007, 03:42:46 »

Ja, ist ja meistens das Problem mit Terroristen und ähnlichem: Man glaubt in der Regel, das richtige zu tun und "Gut" zu sein. Genauso war es wohl auch bei der RAF. Trotzdem ist das keinesfalls eine Legitimation für geschehene Morde.

Und selbst wenn die RAF und damaliges System nicht mehr existiert, kann es trotzdem noch sein, dass inhaftierte Gefangende damaliger Zeit ihren Hass nur noch vergrößert haben und in der neuen Freiheit ihren alten Kampf weiter führen wollen.

Wer würde den Kopf hinhalten, wenn dann ein neuer Anschlag mit vielen Toten passiert?
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« Antwort #7 am: 24. Februar 2007, 20:07:44 »

Es gibt keine RAF mehr..

Und da stimmt,da ich (wir) die nötige Distanz besitzen finde ich,dass sie ebenso behandelt werden sollten wie andere Täter,was eine Freilassung,aber keines Falls eine Begnadigung rechtfertigen würde.
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« Antwort #8 am: 24. Februar 2007, 23:41:48 »

ich denke nicht, dass es legitim wäre raf-terroristen auf grund der gefahr von neuen anschlägen im gefängnis zu behalten, vergewaltiger und totschläger aber zu entlassen.
ihre alten motive sind schon längst nicht mehr existent und ich denke nicht, dass sie wirklich nur aus hass heraus wieder terroristisch aktiv werden. das wäre dann ja nur für sie selbst und damals hatte das ganze ja ein "ziel".
ich frage mich nur, wie sich solche bekannten gesichter wieder in die gesellschaft eingliedern wollen.
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« Antwort #9 am: 26. Februar 2007, 00:51:35 »

generell werden straftäter (egal welche straftat) ja nur entlassen,wenn sie keine gefahr mehr für die allgemeinheit darstellen. die raf stellt keine gefahr mehr da also raus mit ihnen.

die waren 27 jahre im knast und haben sich in dieses 27 jahren sehr verändert. ob man einige heutzutage noch erkennt weiß ich nicht. zu dem hat herr klar ja shcon ein angebot vom berliner ensamble bekommen.
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