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Autor Thema: Der Staat auf deinem PC  (Gelesen 2884 mal)
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matondo
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« am: 11. Februar 2007, 00:09:19 »

Zitat
Schäuble: Trojaner sollen auch private Tagebücher durchsuchen

In einem Interview mit der taz hat Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekräftigt, dass es bei der geplanten verdeckten Online-Durchsuchung keine privaten Bereiche auf der Computerfestplatte geben kann, die im Sinne des "Kernbereichs privater Lebensführung" geschützt sind. Damit bezieht Schäuble in der aktuellen Debatte um Online-Durchsuchungen einen deutlichen Gegenpol zu Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie hatte vor Schnellschüssen gewarnt und ergänzend erklärt, das man genau überlegen müsse, welche Folgen ein so erheblicher Eingriff in die Privatsphäre haben könnte.


Im taz-Interview wurde Schäuble gefragt, wie er zum Kernbereich "private Lebensführung" steht, dessen Schutz vom Bundesverfassungsgericht mehrfach angemahnt wurde. Schäubles Antwort im Wortlaut: "Ich kenne und respektiere die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Privatsphäre. Aber wir müssen auch sehen, dass dieser Schutz in der Alltagswirklichkeit praktikabel bleibt. Verbrecher und Terroristen sind klug genug, so etwas auszunutzen. Die tarnen ihre Informationen dann zum Beispiel als Tagebucheintrag. So leicht dürfen wir es denen nicht machen."

Wenn terroristische Details in Tagebucheinträgen, Liebesbriefen oder Steuererklärungen stecken können, kann es Schäuble zufolge keine Einschränkung durch private Bereiche geben. Entsprechend kündigte er im Interview eine Prüfung an, ob für den Einsatz des "Bundestrojaners" eine Verfassungsänderung nötig sei.

"An das Internet muss er aber immer", ist laut Innenminister die eindeutige Lehre, die Strafverfolger aus dem bisherigen Verhalten von Terroristen geschlossen haben. Dementsprechend müssten ihnen Trojaner geschickt werden, von denen Schäuble zugibt, "gerade mal so" zu wissen, was die Trojaner können. Er selbst habe jedoch keine Angst vor Spionage-Software, so Schäuble im Interview: "Nein, ich öffne grundsätzlich keine Anhänge von E-Mails, die ich nicht genau einschätzen kann. Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken."

Befragt, warum er denn Ende 2004 dem Mautgesetz zugestimmt habe, das die Verwendung von Mautdaten für Fahndungszwecke ausdrücklich verbietet, erklärte Schäuble sein damaliges Abstimmungsverhalten als schweren Fehler. "Von mir hören Sie keine Versprechungen mehr, dass alles so bleibt wie es ist."

Krass oder!? Wie findet ihr das? Schäuble gefällt mir mit seiner "Law&Order"-Politik sowieso immer weniger.

Quelle:heise.de
« Letzte Änderung: 11. Februar 2007, 00:59:34 von matondo » Gespeichert
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« Antwort #1 am: 11. Februar 2007, 23:35:20 »

Das geht echt immer weiter.
vor kurzem wurde noch darüber debattiert, ob kameras an öffentlichen plätzen, gebäuden und straßen angebracht werden dürfen, und jetzt sollen schon tagebücher gelesen werden?!
sonst hörte man sowas doch immer nur aus amerika und konnte sich dann damit beruhigen, im sicheren und vorallem sozialen europa zu wohnen, in dem so etwas ja niemals erlaubt würde...
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matondo
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« Antwort #2 am: 12. Februar 2007, 00:30:06 »

das würde auch in europa niemals erlaubt werden. ich setze da meine hoffnung in den bundesgerichtshof & das bundesverfassungsgericht. die werden den schäuble,falls er es überhaupt schafft eine gesetzliche grundlage für sowas zu schaffen, in seine schranken weisen.
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« Antwort #3 am: 12. Februar 2007, 01:11:19 »

da hast du wohl recht.
nur schlimm genug dass namhafte politiker solche ideen überhaupt ernsthaft in erwägung ziehen...
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« Antwort #4 am: 12. Februar 2007, 01:43:21 »

Ich mein, ich bin ja prinzipiell dafür, dass Terroristen etc gar keine Rechte diesbezüglich haben ^^ Nur da leider nicht Abgrenzung im Vorhinein zwischen Terrorist und Verdächtiger eher schwer zu ziehen ist, ist es natürlich ein Gesetzt, dass man nicht verabschieden darf.

Wie es dann in der Tat praktiziert wird, ist sicherlich was anderes. Aber die Daten auf meinem PC sind nur für mich! Ansonsten müsste man alles noch über Verschlüsselungen, Passworter etc schützen, wobei das dann die Terroristen noch am ehesten machen würden. Das heisst, wenn die Bundestrojaner damit nicht fertig werden würden, wären die einzig gestraften die nichts ahnenden Bürger.
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« Antwort #5 am: 15. Februar 2007, 22:31:28 »

das Ganze wäre einfach absolut garnicht zu rechtfertigen, das geht ja gegen jegliche privatsphäre- und würdegesetze.
es erinnert mich auch ein wenig an dieses gesetz das vor wenigen monaten beschlossen wurde, dass man bemannte, entführte flugzeuge auch nicht zum schutz dritter abschießen darf. die freiheit der bürger darf eben durch nichts und aus keinem grund so intensiv eingeschränkt werden. der schutz gegen terroristen hat auch seine grenzen.
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« Antwort #6 am: 16. Februar 2007, 21:40:54 »

das Ganze wäre einfach absolut garnicht zu rechtfertigen, das geht ja gegen jegliche privatsphäre- und würdegesetze.
es erinnert mich auch ein wenig an dieses gesetz das vor wenigen monaten beschlossen wurde, dass man bemannte, entführte flugzeuge auch nicht zum schutz dritter abschießen darf. die freiheit der bürger darf eben durch nichts und aus keinem grund so intensiv eingeschränkt werden. der schutz gegen terroristen hat auch seine grenzen.

das gesetz wurde vom bverfg gekascht. verstößt gegen den gleichheitssatz des grundgesetzes (jeder mensch ist gleich) und gegen die würde des menschen.

gegen art. 1 abs 1
http://dejure.org/gesetze/GG/1.html
gegen art.3 abs 1
http://dejure.org/gesetze/GG/3.html
und irgendwie auch gegen art.2 abs 2 ^^
http://dejure.org/gesetze/GG/2.html

naja kam eben nicht durch. schäuble ist einfach total  der mr.law & order...sehr krass. sieht man vorallem an diesem gesetzesvorschlag zur luftraumkontrolle. er stellt die staatsräson über den menschen,der in diesem staat lebt. ich finde,dass ist staatstheoretisch & historisch ein rückschritt.
« Letzte Änderung: 16. Februar 2007, 21:54:02 von matondo » Gespeichert
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« Antwort #7 am: 17. Februar 2007, 03:01:56 »

Mh bin grad etwas verwirrt ^^

Was genau sollte das Gesetzt mit der Luftraumkontrolle regeln, kam es durch, und wenn nein warum war das gut und wenn ja warum war das schlecht?

Sorry, vielleicht rall ich es grad nicht, weil es Recht spät ist.
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« Antwort #8 am: 17. Februar 2007, 12:54:41 »

Das Luftsicherheitsgesetz sollte geändert werden.

Auf Initiative von Schäuble sollte das Gesetz dahingehend geändert werden, dass man Linienflugzeuge, die von Terroristen gekapert werden abgeschossen werden dürfen, falls sie andere Hochhäuser oder Objekte am Boden gefährden. Also das 11.September 01 Szenario,nur dass die Army bzw. Bundeswehr hätte abschießen dürfen. Ziemliche krasse Vorstellung von "Sicherheit". Das sah das Bundesverfassungsgericht auch so und erklärte dieses Gesetz (das noch nicht in Kraft getreten war) für verfassungswidrig.


Die Entscheidung des BVerfG im Wortlaut
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« Antwort #9 am: 19. Februar 2007, 01:30:34 »

Wobei das Problem ja verständlich ist.

Eine Vorstellung dazu ist folgende: Einfach mal vorstellen, ein entführtes Flugzeug fliegt auf das World Trade Center. Hinter dem Flugzeug sind 2 Jets. Sie könnten es abschießen - dürfen es jedoch aufgrund des geltenden Rechts nicht. Flugzeug trifft den Tower, 10.000 Tote. Darunter deine komplette Familie.

Anschließend wird drüber diskutiert: Hätte man das Flugzeug abschießen sollen, als man die Gelegenheit dazu hatte? 200 Tote anstatt 10.200?
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